Zusatzleistungen
Das Planungsrecht ist sehr umfangreich geworden. Auf Grund unserer städtebaulichen und rechtlichen Kenntnissen und Erfahrungen können wir anbieten:
Änderungen von Erlassen oder Gesetzen
Städte und Gemeinden sind im Rahmen der gesetzlich vorgeschriebenen Beteiligungsverfahren angehalten, ihre Stellungnahmen zu diversen Entwürfen zu Regionalplänen, Landesentwicklungsplänen, Erlassen oder Gesetze abzugebenden.
Gern übernehmen wir diese Leistung bezugnehmens auf die möglichen Auswirkungen auf die jeweilige Gemeinde oder Stadt.
Vorträge zum Planungsrecht
Das Planungsrecht ist sehr speziell. So gibt es immer wieder Fragen zu Themen, wie
- Einordnung von Ferienwohnungen/Beherbergungsbetrieben/Wohnungen,
- Grenzen der Festsetzungen in einem Bebauungsplan,
- Möglichkeiten der energetischen Festsetzungen.
Um die Möglichkeiten und Grenzen verständlich darzulegen, bieten wir Vorträge – inb. für Bauausschüsse - an zur
- rechtlichen Definition bzw. Einstufungen der jeweiligen Begriffe und
- der Umsetzbarkeit – und deren Grenzen - auf Ebene der Bauleitplanung.
Ausnahmeanträge
Im Rahmen der Bauleitplanung ist zu prüfen, ob in der Projektplanung die erforderlichen Ausnahmen von anderen Gesetzen erteilt werden, wie
- zur Beseitigung von Biotopen nach dem Bundesnaturschutzgesetz,
- für eine Bebauung im Vordeichgelände im Sinne des Wasserrechts,
- eine Waldbeseitigung nach dem jeweiligen Waldgesetz des Landes.
Gern stellen wir die dafür erforderlichen Anträge für Sie.
Städtebauliche Verträge
In meinem Studium zur Wirschaftsjuristin habe ich mich speziell mit städtebaulichen Verträgen im Planungsrecht auseinander gesetzt. So ist es mir möglich, die Auftraggeber bei der Erstellung und Formulierung dieser Verträge zielgerecht und fundiert zu beraten.
Beurteilung von Bauvorhaben
Nicht jedes Grundstück ist optimal bebaubar. Auch besteht nicht für jedes Gebäude eine Rechtssicherheit.
Gern beurteilen wir für Sie die Bebaubarkeit eines Grundstückes bzw. die Nutzbarkeit eines Gebäudes auf Grundlage
-
des Baugesetzbuch (BauGB), der Baunutzungsverordnung (BauNVO) und der Bauordnung
und
- der darüber hinaus – möglicherweise – relevanten Gesetze.